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Arbeitsschutz

Arbeitsschutz ist Aufgabe des Arbeitgebers. Dieser ist dafür verantwortlich die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Dabei hat er die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten stetig zu verbessern. Zur Planung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen soll der Arbeitgeber eine geeignete Organisation aufbauen. Diese ist abhängig von der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten. Außerdem hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Maßnahmen umgesetzt werden, wobei Beschäftigten mitwirken.

Arbeitsschutz betrifft sowohl den Schutz vor Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, als auch die Förderung der Gesundheit.

Arbeitsschutz ist für alle, Arbeitgeber und Beschäftigte.

Im weiteren Sinne ist Arbeitgeber übrigens nicht nur der Inhaber einer Firma oder ein Unternehmer, sondern auch ein Betriebsleiter, eine Führungskraft oder ein Meister - allgemein jeder der anderen bei der Arbeit Weisungen erteilen kann.

Struktur des Arbeitsschutzes

Beim Arbeitsschutz ergänzen sich zwei Aspekte: zum einen gibt es die sicherheitstechnische, zum anderen die betriebsärztliche Betreuung. Die Aufgaben und deren Verteilung sind u.a. im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und durch den Unfallversicherungsträgers definiert (z.B. Vorschrift 2 der zuständigen Berufsgenossenschaft).

Je nach Betriebsgröße gibt es unterschiedliche Betreuungsmodelle. Welches Modell für Sie in Frage kommt können Sie hier ermitteln.

Wir stehen Ihnen für die sicherheitstechnische Betreuung  Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach §§ 5-7 ASiG zur Verfügung. 


Welchen Bedarf haben Sie im Bereich Arbeitsschutz?

Senden Sie uns eine Nachricht per ,oder rufen Sie an unter 0152/55989712.
Sehr gerne kommen wir für ein persönliches Kennenlern-Gespräch zu Ihnen.

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Betreuungsmodell im Arbeitsschutz bis 10 Beschäftigte

nach Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten (Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2)

Voraussetzung hierfür ist, dass der Betrieb nicht mehr als 10 Beschäftigte hat.

Der Umfang der zu erbringenden betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung besteht in der Durchführung von Grundbetreuungen und anlassbezogenen Betreuungen.

Grundbetreuungen beinhalten die Unterstützung bei

  • der Erstellung bzw.
  • der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung

Bei der Grundbetreuung muss der Sachverstand von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit einbezogen werden.

Die Grundbetreuung wird spätestens alle 5 Jahre wiederholt.

Anlassbezogene Betreuungen sind z.B. nach Arbeitsunfällen oder vor Neuanschaffungen von Arbeitsmitteln angezeigt. Der Unternehmer ist dann verpflichtet, sich in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen zu lassen.

Gerne bieten Ihnen unsere Leistungen für dieses Betreuungsmodell im Rahmen einer günstigen Pauschale an. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte.

Betreuungsmodell im Arbeitsschutz mehr als 10 Beschäftigte

nach Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung. Dieses Modell wird auch 'Regelbetreuung' genannt.

Der Unternehmer ermittelt zunächst die Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Die Aufgaben werden dann aufgrund der betrieblichen Erfordernisse unter den beiden Rollen aufgeteilt und schriftlich vereinbart.

Maßgeblich für die Bemessung des Betreuungsumfangs der Grundbetreuung ist die Zuordnung des Betriebs zu einer Betreuungsgruppe. Hierzu hat die zuständige Berufsgenossenschaft eine spezifische Liste erstellt.

Zweiter Bestandteil der Gesamtbetreuung ist der betriebsspezifische Teil. Dessen Relevanz und Umfang werden durch den Unternehmer ermittelt und regelmäßig überprüft .

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind Bestandteil des betriebsspezifischen Teils der Betreuung.

Wir bieten Ihnen unsere Kompetenz bei der Bestimmung der Aufgaben der in allen Betrieben anfallenden Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung an.

Maßnahmen und Ergebnisse der Leistungserbringung werden im Rahmen der regelmäßigen Berichte von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit dokumentiert.

Bei Interesse an Unterstützung für die Regelbetreuung kontaktieren Sie uns bitte.


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